Am 8. März 2026 entscheiden Sie über die Zukunft unseres Landkreises. Diese Seite bietet Ihnen umfassende Informationen zur Kommunalwahl – von den Grundlagen des Wahlrechts bis hin zu den Aufgaben der gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträger.
Sonntag, 8. März 2026
Sonntag, 22. März 2026
8:00 bis 18:00 Uhr
1. Landrätin/Landrat
2. Kreistag Landkreis Freising
1. Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister
2. Gemeinde-/Stadtratsmitglieder
Die Landrätin/der Landrat vereint drei zentrale Funktionen:
Hier werden die Weichen für die Zukunft gestellt:
Der Kreistag entscheidet über wichtige Projekte und Investitionen in unserem Landkreis und kontrolliert zugleich die Verwaltung.
Kumulieren bedeutet, dass Sie einer Person bis zu 3 Stimmen geben können. Statt nur ein Kreuz zu machen, können Sie bei einem Kandidaten oder einer Kandidatin, den oder die Sie besonders unterstützen möchten, bis zu drei Kreuze setzen. Das geht bei allen Wahlen außer der Landratswahl und Bürgermeisterwahl.
Panaschieren bedeutet, dass Sie Ihre Stimmen auf verschiedene Listen (Parteien/Wählergruppen) verteilen können. Sie sind nicht an eine einzige Liste gebunden, sondern können beispielsweise 50 Stimmen für CSU-Kandidatinnen oder -Kandidaten und 20 Stimmen für andere Parteien vergeben.
Die Unterlagen zur Briefwahl können Sie bis Freitag, 6. März 2026, um 15:00 Uhr beantragen. In Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich. Wichtig: Die Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 16. Februar 2026 verschickt – nicht früher!
Nein, innerhalb Deutschlands ist die Briefwahl portofrei. Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 8. März 2026, um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingehen. Bitte beachten Sie: Bei einem Versand aus dem Ausland müssen Sie die Portokosten selbst übernehmen.
Wenn Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich sofort an das Wahlamt Ihrer Gemeinde. Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen – bringen Sie einfach einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Ja, selbstverständlich! Alle Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Sie können eine Hilfsperson Ihrer Wahl mitbringen oder die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Unterstützung bitten. Auch Briefwahl ist eine gute Option. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können Stimmzettelschablonen beantragen.
Die Art wird von der jeweiligen Gemeindeordnung und Gemeindegröße bestimmt.
Eine Stichwahl findet am 22. März 2026 statt, wenn bei der Landrats- oder Bürgermeisterwahl kein Kandidat oder keine Kandidatin mehr als 50 % der Stimmen auf sich vereint. Dann treten die beiden stimmenstärksten Kandidaten/Kandidatinnen gegeneinander an. Gewählt ist, wer mehr Stimmen bekommt, wobei in diesem Fall schon eine relative Mehrheit reicht.
Nur mit Wahlschein und nur innerhalb Ihrer Gemeinde. Wenn Sie beispielsweise in Freising wohnen, können Sie mit Wahlschein nur in anderen Wahllokalen im Stadtgebiet Freising wählen – nicht in anderen Gemeinden des Landkreises. Ohne Wahlschein müssen Sie in Ihr zugeteiltes Wahllokal.
Durchstreichen ist erlaubt! Streichen Sie falsche Kreuze eindeutig durch und setzen Sie das richtige Kreuz. Der Stimmzettel ist nur ungültig, wenn unklar ist, was Sie wählen wollten. Bei Unsicherheit fragen Sie die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer – diese helfen Ihnen gerne weiter.