Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl 2026

Infos zu Wahltermin & Wahlrecht

Kommunalwahl 2026
im Landkreis Freising

Ihr Leitfaden zur demokratischen Teilhabe

Am 8. März 2026 entscheiden Sie über die Zukunft unseres Landkreises. Diese Seite bietet Ihnen umfassende Informationen zur Kommunalwahl – von den Grundlagen des Wahlrechts bis hin zu den Aufgaben der gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträger.

  • Alter: Mindestens 18 Jahre am Wahltag
  • Staatsangehörigkeit: Deutsche oder EU-Bürger
  • Ausschlüsse: Keine Ausschlüsse vom Wahlrecht durch Richterspruch
  • Für Bürgermeisterwahl und Stadtratswahl: Wohnsitz seit 2 Monaten in der jeweiligen Stadt
  • Für Bürgermeisterwahl und Gemeinderatswahl: Wohnsitz seit 2 Monaten in der jeweiligen Gemeinde
  • Für Landratswahl und Kreistagswahl: Wohnsitz seit 2 Monaten im Landkreis Freising – egal, in welcher Gemeinde

  • Urnenwahl: Im zugewiesenen Wahllokal von 8 bis 18 Uhr
  • Briefwahl: Beantragung bei der zuständigen Gemeinde möglich
  • Wahlschein: Berechtigt zur Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal der jeweiligen Gemeinde
  • Wählen ohne Wahlschein: Berechtigt ausschließlich im zugeteilten Wahllokal zu wählen, sofern eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt und ein amtlicher Ausweis vorgezeigt wird.

Warum Kommunalwahlen wichtig sind?

Mehr erfahren!

Wann wird gewählt?

Hauptwahltag

Sonntag, 8. März 2026

Stichwahltag

Sonntag, 22. März 2026

Wahlzeiten

8:00 bis 18:00 Uhr

Ämter und Gremien
im Überblick

Auf Kreisebene

1. Landrätin/Landrat

  • Amtszeit: 6 Jahre
  • Direktwahl durch die Kreisbürgerinnen und Kreisbürger
  • Bei keiner absoluten Mehrheit: Stichwahl am 22. März 2026

2. Kreistag Landkreis Freising

  • Anzahl der Sitze: 70 Kreisrätinnen und Kreisräte (plus Landrätin/Landrat als Vorsitz)
  • Amtszeit: 6 Jahre
  • Wahl nach dem Verhältniswahlrecht mit der Möglichkeit zu kumulieren und zu panaschieren

Auf Gemeinde-/Stadtebene

1. Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister

  • Direktwahl in jeder Gemeinde
  • Amtszeit: 6 Jahre

2. Gemeinde-/Stadtratsmitglieder

  • Anzahl je nach Gemeindegröße
  • Amtszeit: 6 Jahre

Was ist eine Landrätin/ein Landrat?

Aufgaben und Bedeutung des Amtes

Die Landrätin/der Landrat vereint drei zentrale Funktionen:

  • Vollzug der Beschlüsse von Kreistag und Ausschüssen
  • Leitung des Landratsamts mit über 1.000 Mitarbeitenden
  • Vertretung des Landkreises nach außen

  • Vorsitz im Kreistag (außer Rechnungsprüfungsausschuss)
  • Leitung aller Kreisausschüsse
  • Moderation demokratischer Entscheidungsprozesse

  • Umsetzung staatlicher Aufgaben vor Ort
  • Bindeglied zwischen staatlicher und kommunaler Verwaltung
  • Weisungsgebunden bei staatlichen Angelegenheiten

Der Kreistag

Vertretung für 180.000 Menschen

Hier werden die Weichen für die Zukunft gestellt:

Der Kreistag entscheidet über wichtige Projekte und Investitionen in unserem Landkreis und kontrolliert zugleich die Verwaltung.

  • Beschluss des Kreishaushalts
  • Festlegung der Kreisumlage
  • Entscheidungen über Investitionen und Projekte
  • Kontrolle der Landratsamtsverwaltung

Pflichtausschüsse:

  • Kreisausschuss (wichtigste Entscheidungen zwischen Kreistagssitzungen)
  • Jugendhilfeausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Weitere Ausschüsse:

  • Sozialausschuss
  • Ausschuss für Planung und Umwelt
  • Ausschuss für Schule, Kultur und Sport

Aktuelle Sitzverteilung im Kreistag Freising (2020-2026):

 

  • CSU: 19 Sitze
  • Bündnis 90/Die Grünen: 15 Sitze
  • Freie Wähler: 13 Sitze
  • Freisinger Mitte: 7 Sitze
  • SPD: 5 Sitze
  • AfD: 4 Sitze
  • ÖDP: 3 Sitze
  • Freisinger Linke: 2 Sitze
  • FDP: 2 Sitze

Häufig gestellte Fragen zur Kommunalwahl

Kumulieren bedeutet, dass Sie einer Person bis zu 3 Stimmen geben können. Statt nur ein Kreuz zu machen, können Sie bei einem Kandidaten oder einer Kandidatin, den oder die Sie besonders unterstützen möchten, bis zu drei Kreuze setzen. Das geht bei allen Wahlen außer der Landratswahl und Bürgermeisterwahl.

Panaschieren bedeutet, dass Sie Ihre Stimmen auf verschiedene Listen (Parteien/Wählergruppen) verteilen können. Sie sind nicht an eine einzige Liste gebunden, sondern können beispielsweise 50 Stimmen für CSU-Kandidatinnen oder -Kandidaten und 20 Stimmen für andere Parteien vergeben.

Die Unterlagen zur Briefwahl können Sie bis Freitag, 6. März 2026, um 15:00 Uhr beantragen. In Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich. Wichtig: Die Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 16. Februar 2026 verschickt – nicht früher!

Nein, innerhalb Deutschlands ist die Briefwahl portofrei. Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 8. März 2026, um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingehen. Bitte beachten Sie: Bei einem Versand aus dem Ausland müssen Sie die Portokosten selbst übernehmen.

Wenn Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich sofort an das Wahlamt Ihrer Gemeinde. Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen – bringen Sie einfach einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Ja, selbstverständlich! Alle Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Sie können eine Hilfsperson Ihrer Wahl mitbringen oder die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Unterstützung bitten. Auch Briefwahl ist eine gute Option. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können Stimmzettelschablonen beantragen.

  • Hauptamtlich: In größeren Gemeinden (meist über 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern), Vollzeitstelle mit Gehalt
  • Ehrenamtlich: In kleineren Gemeinden, der Bürgermeister/die Bürgermeisterin übt nebenbei einen anderen Beruf aus und bekommt eine Aufwandsentschädigung

Die Art wird von der jeweiligen Gemeindeordnung und Gemeindegröße bestimmt.

Eine Stichwahl findet am 22. März 2026 statt, wenn bei der Landrats- oder Bürgermeisterwahl kein Kandidat oder keine Kandidatin mehr als 50 % der Stimmen auf sich vereint. Dann treten die beiden stimmenstärksten Kandidaten/Kandidatinnen gegeneinander an. Gewählt ist, wer mehr Stimmen bekommt, wobei in diesem Fall schon eine relative Mehrheit reicht.

Nur mit Wahlschein und nur innerhalb Ihrer Gemeinde. Wenn Sie beispielsweise in Freising wohnen, können Sie mit Wahlschein nur in anderen Wahllokalen im Stadtgebiet Freising wählen – nicht in anderen Gemeinden des Landkreises. Ohne Wahlschein müssen Sie in Ihr zugeteiltes Wahllokal.

Durchstreichen ist erlaubt! Streichen Sie falsche Kreuze eindeutig durch und setzen Sie das richtige Kreuz. Der Stimmzettel ist nur ungültig, wenn unklar ist, was Sie wählen wollten. Bei Unsicherheit fragen Sie die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer – diese helfen Ihnen gerne weiter.

Wo finde ich weitere Informationen?

Offizielle Quellen des Freistaats Bayern

  • Aktuelle Pressemitteilungen zu Wahlterminen
  • Rechtliche Grundlagen

Zur Website

  • Lokale Informationen zur Kreistagswahl
  • Kontaktdaten der Wahlämter

Zur Website

Wahlleitung und Wahlämter

  • Wahlämter der jeweiligen Gemeinde
  • Kontaktdaten über jeweilige Gemeindeverwaltungen